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   LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10   

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https://dejure.org/2011,123043
LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10 (https://dejure.org/2011,123043)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.2011 - L 5 R 2153/10 (https://dejure.org/2011,123043)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 2011 - L 5 R 2153/10 (https://dejure.org/2011,123043)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (zu alledem etwa BSG, Urt. v. 25.1.2006, - B 12 KR 30/04 R - Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R - m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 25.1.2006, - B 12 KR 30/04 R - auch Senatsurteil vom 8.6.2011, - L 5 KR 4009/10 -).

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (BSG, Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R -).

    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (zu alledem etwa BSG, Urt. v. 25.1.2006, - B 12 KR 30/04 R - Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R - m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 13 R 112/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10
    Entsprechendes gelte für die Abführung von I.-Beiträgen bzw. die Gewerbeanmeldung des Klägers oder dessen freiwillige Versicherung bei der A. (vgl. LSG Baden-Württemberg und LSG Hessen, a. a. O., LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 11.11.2005, - L 13 R 112/05 -).

    Das Risiko, wegen Krankheit oder Urlaub nicht arbeiten zu können, stelle ein Unternehmerrisiko nicht dar, treffe vielmehr jeden Arbeitnehmer, der nur nach Zeitverträgen oder auf Abruf arbeite und nach Stunden bezahlt werde oder unständig Beschäftigter sei (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 11.11.2005, - L 13 R 112/05 -).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10
    Die Belastung mit Risiken durch die Verwertung der Arbeitskraft spreche nur dann für Selbstständigkeit, wenn ihr auch eine größere Freiheit bei der Gestaltung und der Bestimmung des Arbeitseinsatzes gegenüberstehe (vgl. BSG, Urt. v. 28.5.2008, - B 12 KR 13/07 R -).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10
    Die Tätigkeit als LKW-Fahrer könne zwar sowohl in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (vgl. allgemein hierzu BSG, Urt. v. 19.8.2003, - B 2 U 38/02 - Urt. v. 22.6.2005, - B 12 KR 28/03 R -) wie in einem freien Dienstverhältnis (vgl. BSG, Urt. v. 27.11.1980, - 8a RU 26/80 -) ausgeübt werden.
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10
    Dies folgt aus der Rechtsprechung des BSG, wonach bei nebeneinander vorliegenden verschiedenen rentenversicherungsrechtlich bedeutsamen Sachverhalten das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw. Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen ist, und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (allgemeines Gebot isolierter sozialversicherungsrechtlicher Betrachtung - vgl. BSG, Urt. v. 4.11.2009, - B 12 R 7/08 R - m. w. N., allerdings mit dem Hinweis darauf, dass die Beklagte dieses Gebot bei unterschiedlichen, jeweils nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI zu beurteilenden selbstständigen Tätigkeiten offenbar nicht konsequent durchführen will; vgl. auch jurisPK/Pietrek, SGB VI § 2 Rdnr. 176).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht auch eingeschränkt und zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (dazu BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10
    Die Tätigkeit als LKW-Fahrer könne zwar sowohl in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (vgl. allgemein hierzu BSG, Urt. v. 19.8.2003, - B 2 U 38/02 - Urt. v. 22.6.2005, - B 12 KR 28/03 R -) wie in einem freien Dienstverhältnis (vgl. BSG, Urt. v. 27.11.1980, - 8a RU 26/80 -) ausgeübt werden.
  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10
    Die Bestimmung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (berufsständische Versorgungseinrichtungen) stellt (wie die Übergangsvorschrift in § 231 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) ebenfalls auf die (konkrete) Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ab (BSG, Urt. v. 22.10.1998, - B 5/4 RA 80/97 R - Beschl. v. 13.7.2009, - B 12 R 30/08 B - LSG Hamburg, Urt. v. 27.5.2008,- L 3 RA 5/04 - auch BT-Drs- 11/4124, S. 151, 152).
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80

    Sozialversicherungsstatus - Zeitungsausfahrer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 2153/10
    Die Tätigkeit als LKW-Fahrer könne zwar sowohl in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (vgl. allgemein hierzu BSG, Urt. v. 19.8.2003, - B 2 U 38/02 - Urt. v. 22.6.2005, - B 12 KR 28/03 R -) wie in einem freien Dienstverhältnis (vgl. BSG, Urt. v. 27.11.1980, - 8a RU 26/80 -) ausgeübt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 KR 4009/10
  • BSG, 13.07.2009 - B 12 R 30/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Hamburg, 27.05.2008 - L 3 RA 5/04

    Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem Wortlaut der Regelung des § 6

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2000/13

    Sozialversicherungspflicht - Projektingenieur auf der Basis eines Rahmenvertrages

    Weisungen dieser Art dienen weniger der Geltendmachung eines werkvertraglich begründeten Anspruchs auf Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung, sondern eher der Ausübung eines arbeitsvertraglich begründeten, wenn auch durch Sachzwänge eingeschränkten, (Direktions-)Rechts des Arbeitgebers (vgl. dazu auch etwa Senatsurteil vom 28.9.2011, - L 5 R 2153/10 -).

    Im Übrigen wäre bei einer Tätigkeit für mehrere Auftraggeber jede Tätigkeit in statusrechtlicher Hinsicht gesondert zu beurteilen (allgemeines Gebot isolierter sozialversicherungsrechtlicher Betrachtung - vgl. BSG, Urt. v. 4.11.2009, - B 12 R 7/08 R; auch Senatsurteil vom 28.9.2011, - L 5 R 2153/10 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 5 R 1645/12
    Dieser macht für die Klägerin - soweit erforderlich - weniger einen werk- oder dienstvertraglich begründeten Anspruch auf Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung geltend, sondern übt eher ein arbeitsvertraglich begründetes, wenn auch durch Sachzwänge eingeschränktes, (Direktions-)Recht des Arbeitgebers aus (vgl. dazu auch etwa Senatsurteil vom 28.9.2011, - L 5 R 2153/10 -).

    Davon abgesehen wäre bei einer Tätigkeit für mehrere Auftraggeber jede Tätigkeit in statusrechtlicher Hinsicht gesondert zu beurteilen (allgemeines Gebot isolierter sozialversicherungsrechtlicher Betrachtung - vgl. BSG, Urt. v. 4.11.2009, - B 12 R 7/08 R; auch Senatsurteil vom 28.9.2011, - L 5 R 2153/10 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 R 235/13
    Bei einer Mehrheit von Tätigkeiten ist daher jede Tätigkeit in statusrechtlicher Hinsicht gesondert zu würdigen (allgemeines Gebot isolierter sozialversicherungsrechtlicher Betrachtung - vgl. BSG, Urt. v. 4.11.2009, - B 12 R 7/08 R; auch Senatsurteile vom 28.9.2011 - L 5 R 2153/10 - und vom 20.3.2013, - L 5 R 3257/12 -).
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